Die Bildungsprämie wird als Zuschuss gewährt. Angestellte oder Selbständige erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 €.
Das sind die Bedingungen:
Mit der Bildungsprämie können einzelne längere Fortbildungen genauso gefördert werden wie mehrere kleinere Kurse zum gleichen Thema und beim gleichen Anbieter. Eine Kursanmeldung ist auch vor Ausstellung des Prämiengutscheins möglich.
Umgangssprachlich wird diese Förderung auch “Meister – BAFöG” genannt, obwohl es mit dem klassischen BAföG wenig zu tun hat.
Es unterstützt berufliche Aufstiegsfortbildung und Existenzgründungen und zwar unabhängig von ihrer Form wie Vollzeit / Teilzeit, schulisch / außerschulisch, mediengestützt /Fernunterricht. Für max. 24 Monate werden monatliche Zahlungen für Lebensunterhalt und Lehrgangsgebühren geleistet – gemischt als Zuschuss und / oder Darlehen.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bis zu 10.226 Euro) gibt es unabhängig von Einkommen / Vermögen. Zahlungen für den monatlichen Unterhalt dagegen gibt es nur für Vollzeitlehrgänge. Die Höhe ist einkommensabhängig (Einkommen während der Fortbildung, eigenes Vermögen, Familienstand und Zahl der Kinder).
Die Weiterbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung vorbereiten, die unterhalb eines Hochschulabschlusses liegt, aber über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung. Es werden auch Fortbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen bezuschusst, wenn sie nach den Fortbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft durchgeführt werden. Die Aufstiegsfortbildungen enden i.d.R. mit einer Prüfung vor einer Kammer oder mit einer staatlichen Prüfung.